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Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften
Hey, du möchtest dein Wissen um die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften auffrischen und dich vielleicht sogar auf eine Prüfung vorbereiten? Hier einige Beispielfragen zu diesem Thema und im Anschluss bekommst du eine Auswertung und eine Übersicht der falschen und richtigen Antworten. Viel Erfolg! 😊
Nichtigkeit: Rechtsgeschäfte können von Anfang an nichtig (=ungültig) sein, d.h., das Rechtsgeschäft hat keine Rechtsfolgen.
Anfechtbarkeit: Rechtsgeschäfte können durch besondere Erklärungen gegenüber dem Vertragspartner nachträglich ungültig werden. Man nennt diese Erklärung Anfechtung. Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind bis zur Anfechtung gültig.
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